Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#8
(13-12-2012, 16:15)p schrieb: Man kann sich jetzt unbefristeten Unterhalt in der Ehe "ersitzen", also durch konsequentes Verweigern einer Erwerbsarbeit Ansprüche ohne Grenze generieren.

Vor ein paar Jahren, so lange ist es noch nicht her, gab es doch so eine HinterbänklerIn, die mit der Idee von der Ehe-auf-Probe daher kam. Ich fand's damals ehr ne lustige Sommerpausen Idee. Aber mal ehrlich - was besseres könnte vor allem den Männern gar nicht passieren. Da wird es schwer nach (ich glaube es waren vorgeschlagen) 7 Jahre Probe, darauf abzustellen, dass Frau sich schließlich drauf verlassen können muss, dass es bis ans Lebensende so weitergeht.

Naja, ich mach weiter wie gehabt. Nur einer von knapp 10 Freunden hat keinen Rückzieher gemacht und ist zum Standesamt gelaufen. Aber der ist wenigstens Erzieher mit schmalem Geld und seine Frau verdient mehr. Big Grin
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von JahJahChildren - 13-12-2012, 16:32
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste