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vertraglich noch gemeinsame Wohnung
#3
Steht ihr gemeinsam im Mietvertrag? Wenn ja, muss sie die Wohnung sowieso so lange hälftig weiterbezahlen, bis sie gekündigt hat. Stehst nur du im Mietvertrag, sei so kulant und schlag ihr ihren Wunsch nicht ab, das könnte eurer zukünftigen "Elternbeziehung" gut tun.
Nachteile sind hier keine ersichtlich.
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RE: vertraglich noch gemeinsame Wohnung - von Jessy - 12-12-2012, 11:05

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