11-12-2012, 14:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-12-2012, 14:42 von Camper1955.)
@ArJa
Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt.
Bestehe aber auf einen Beschluss. Keinesfalls einen Vergleich eingehen.
Wenn im Beschluss steht, dass Dir der Weg zum BGH verwehrt ist, dann lote mit Deinem Anwalt aus, wie es mit einer Vorlage beim BVerfG aussieht.
Das muss aber dann schnell gehen. Innerhalb 4 Wochen nach Verkündung muss das beim BVerfG liegen mit Begründung.
Wenn er bockt, dann frag einen anderen, egagierteren Anwalt.
Und keinesfalls im Gericht die Kindesmutter angreifen. Auch nicht verbal. Das kommt ganz schlecht rüber bei Gericht.
Wenn Dich die Kindesmutter oder deren Prozessbevollmächtigte angreifen, einfach lächeln.
lg und alles Gute
Robert
Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt.
Bestehe aber auf einen Beschluss. Keinesfalls einen Vergleich eingehen.
Wenn im Beschluss steht, dass Dir der Weg zum BGH verwehrt ist, dann lote mit Deinem Anwalt aus, wie es mit einer Vorlage beim BVerfG aussieht.
Das muss aber dann schnell gehen. Innerhalb 4 Wochen nach Verkündung muss das beim BVerfG liegen mit Begründung.
Wenn er bockt, dann frag einen anderen, egagierteren Anwalt.
Und keinesfalls im Gericht die Kindesmutter angreifen. Auch nicht verbal. Das kommt ganz schlecht rüber bei Gericht.
Wenn Dich die Kindesmutter oder deren Prozessbevollmächtigte angreifen, einfach lächeln.
lg und alles Gute
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.