09-12-2012, 19:02
(09-12-2012, 17:59)wackelpudding schrieb: Paarebene und sexuelle Präferenzen - wenn das Gericht nicht ganz daneben liegt (das würde ein OLG aber wohl zurechtruckeln) solltest Ihr der gegnerischen RAin eigentlich dankbar sein...
Genau das. Wenn das die gegnerische Anwältin wirklich zur Anhörung vorbringt, liegt die Chancen für ein Eigentor bei 80%.
Meiner Ansicht nach ist die Anwältin selber genervt von der Ex und gibt halt das wieder, was die Ex geschrieben haben will. Man kann eigentlich nicht bei klarem Verstand sein, wenn man vor Gericht einvernehmlichen Sex der Vergangenheit zwischen Erwachsenen als Begründung gegen Umgang mit dem Kind heute ins Feld führt. Der Ex in ihrem Wahn traue ich das zu, aber ein Anwalt muss klarer sein.