21-11-2012, 13:13
Bei Umgang gilt das Beschleunigungsgebot (bei Sorge nicht). Maximal einen Monat. Also relativ schnell.
Das mit der Kommunikation könnte Sorgerechtstaktische Gründe haben. Funktioniert die Kommunikation nicht (egal durch wen) wird später gesagt wegen mangelhafter Kommunikation geht gem. Sorge nicht und bei viel Umgang ebenso. Kann gut sein das ihr das die Anwältin geraten hat so vorzugehen.
Schau dir die Video´s vom Beitrag 15 an. Dort wird dann gesagt das man z.B viel fordert um in einigen Punkten nachzugeben dann aber bei wichtigen Dingen zu sagen: "Ich habe da negegeben, jtzt soll KM mal entgegenkommen."
Das läuft tatsächlich wie auf nem Basar ab.
Das mit der Kommunikation könnte Sorgerechtstaktische Gründe haben. Funktioniert die Kommunikation nicht (egal durch wen) wird später gesagt wegen mangelhafter Kommunikation geht gem. Sorge nicht und bei viel Umgang ebenso. Kann gut sein das ihr das die Anwältin geraten hat so vorzugehen.
Schau dir die Video´s vom Beitrag 15 an. Dort wird dann gesagt das man z.B viel fordert um in einigen Punkten nachzugeben dann aber bei wichtigen Dingen zu sagen: "Ich habe da negegeben, jtzt soll KM mal entgegenkommen."
Das läuft tatsächlich wie auf nem Basar ab.