So einfach ist das nicht bezüglich Deines Sohnes.
Bitte dazu § 1618 BGB lesen.
"(...)
bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
(...)"
http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Bitte dazu § 1618 BGB lesen.
"(...)
bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
(...)"
http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html