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Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
#4
(16-11-2012, 20:16)Ponyfriend schrieb: Mein Text für den Notar:
...
Für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis zur Volljährigkeit meiner Tochter werde ich rechtzeitig vor dem Ende des og. Zeitraumes eine entsprechende Erklärung auf Basis der tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse abgeben, so dass keine Klageerhebung zur weiteren Titulierung des Unterhaltes erforderlich ist.

Schmunzel....Smile

Mach es beim Notar so und warte, was auf Dich zukommt.

Dieser Satz ist völlig überflüssig, da sowieso nach zwei Jahren bei Dir neue Nachweise gefordert werden können.

Von daher tituliere auf zwei Jahre und gut ist.
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RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - von blue - 16-11-2012, 20:55

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