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?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
#3
Ich steige da nicht ganz durch. Deine Exe ist berufstätig, und Du zahlst Trennungsunterhalt? Wofür?

Wenn Exe wegen Berufstätigkeit keine Kinderbetreuung leisten kann, dann nimm dein Kind zu Dir, eventuell macht ihr Wechselmodell.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ? - von Austriake - 12-11-2012, 13:26

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