12-11-2012, 13:15
Ihre Annahme, kurz vor der Volljährigkeit noch was festzurren zu können ist sowieso eine typische Exenirrung.
Die Auskunft kannst du ruhig geben. Musst du sowieso, wenn es um die Neuberechnung nach Volljährigkeit geht. Gib sie am letzten Tag der Frist. Am Titel ändert das nichts, auch nicht wenn du zu einer Neutitulierung aufgefordert wirst. Kannst du sogar machen: Befristet auf zwei Monate, November und Dezember.
Der ganze Firlefanz bringt nur dem Exenanwalt Einkommen, sonst ändert es nicht mehr. Mit dem 18. Geburtstag wird Ex unverrückbar barunterhaltspflichtig und hat ihrerseits Auskunft zu geben, damit die Haftungsquote berechnet werden kann. Titel sind dann abzuändern.
Die Auskunft kannst du ruhig geben. Musst du sowieso, wenn es um die Neuberechnung nach Volljährigkeit geht. Gib sie am letzten Tag der Frist. Am Titel ändert das nichts, auch nicht wenn du zu einer Neutitulierung aufgefordert wirst. Kannst du sogar machen: Befristet auf zwei Monate, November und Dezember.
Der ganze Firlefanz bringt nur dem Exenanwalt Einkommen, sonst ändert es nicht mehr. Mit dem 18. Geburtstag wird Ex unverrückbar barunterhaltspflichtig und hat ihrerseits Auskunft zu geben, damit die Haftungsquote berechnet werden kann. Titel sind dann abzuändern.