05-11-2012, 07:53
(05-11-2012, 03:48)Camper1955 schrieb: In einem anderen Forum geht das Gerücht um, dass nicht der Kindesunterhalt, aber der notwendige Selbstbehalt erhöht wird, was auch ohne wieteres nachvollziehbar ist anhand des SGB IIDas würde mich sehr wundern.
Schließlich wurde der SB in diesem Jahrtausend schon mal erhöht.
Ein zweites mal vor dem nächsten Jahrtausend ist daher überflüssig.
(05-11-2012, 03:48)Camper1955 schrieb: 382 € Grundsicherung + angemessene KDU müssen verbleiben. Dazu kommen und das ist gesetzlich geregelt, 100 € für die ersten 100 €, die man dazu verdient. 180 € für Bruttoeinnahmen zwischen 101 € und 1000 €, weitere 50 € für Bruttoeinnahmen von 1001 € bis 1500 €.Aber seit wann fühlen sich (Familien)richter denn an das Gesetz gebunden?
Macht zusammen also einen Betrag von 712 € + angemessene KDU für einen erwerbstätigen mit 1500 € Bruttoeinkommen und höher.
Der SB für Berufstätige lag auch schon vor 2013 unter dem Hartz4-Satz, was die Richter ja auch nicht gestört hat.
Und ich kenne auch kein Gesetz, in dem steht, dass die Freibeträge für Erwerbstätige nicht auch für Unterhalt abgeschöpft werden dürften.