29-10-2012, 20:15
Nennt sich das nun Prävention oder Generalverdacht, wenn der djb in seinem aktuellen Newsletter die intensive Finanzierung der Frauenhäuser im Zuge der "Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen" fordert?
Aus:
http://www.djb.de/Kom/K3/pm12-26/
Die bereits begonnenen strukturierten Maßnahmen zur Intervention müssen weiter entwickelt, intensiviert und möglichst flächendeckend angeboten werden. Insbesondere ist die Finanzierung der Frauenhäuser, der Beratungsstellen und der Täterarbeit zu sichern. Über die Intervention hinaus muss auch die Prävention in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie der Schule, der Nachbarschaft und in den Betrieben verstärkt werden.
Schaut man sich die Europaratskonvention
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente...ntent.html
an, stellt man fest, dass die Türkei sie bereits als einziger Staat ratifiziert hat.
Einen eventuellen gewünschten Generalverdacht sehe ich persönlich in Aktikel 31:
Artikel 31 - Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.
2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.
Als Mann und Vater sehe ich insbesondere in diesem Artikel die Gefahr, dass in Zukunft die "Mißbrauchskeule" noch häufiger geschwungen wird.
Mißbrauch mit dem Mißbrauch fällt in Zukunft unter dem Schutz einer Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen!
Aus:
http://www.djb.de/Kom/K3/pm12-26/
Die bereits begonnenen strukturierten Maßnahmen zur Intervention müssen weiter entwickelt, intensiviert und möglichst flächendeckend angeboten werden. Insbesondere ist die Finanzierung der Frauenhäuser, der Beratungsstellen und der Täterarbeit zu sichern. Über die Intervention hinaus muss auch die Prävention in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie der Schule, der Nachbarschaft und in den Betrieben verstärkt werden.
Schaut man sich die Europaratskonvention
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente...ntent.html
an, stellt man fest, dass die Türkei sie bereits als einziger Staat ratifiziert hat.
Einen eventuellen gewünschten Generalverdacht sehe ich persönlich in Aktikel 31:
Artikel 31 - Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.
2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.
Als Mann und Vater sehe ich insbesondere in diesem Artikel die Gefahr, dass in Zukunft die "Mißbrauchskeule" noch häufiger geschwungen wird.
Mißbrauch mit dem Mißbrauch fällt in Zukunft unter dem Schutz einer Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen!