17-10-2012, 15:58
Vielen Dank nochmal an alle...
Ok. Die Frage bleibt aber, wie vorher alles richtig gemacht wird.
Es geht auch nicht um eine Cent-genaue Berechnung, sondern lediglich um Anhaltspunkte.
Daher nochmal die Frage zur konkreten Berechnung:
a) die Berechnung des bereinigten Einkommens ist klar, für beide Seiten.
b) wird in diesem speziellen Fall, bei dem je ein Kind auf je ein Haushalt aufgeteilt wird, eine Quotierung vorgenommen - um bei den Beispielen zu bleiben KV=70% und KM=30% - ähnlich wie bei einem Wechselmodell?
c) Werden die KUs jeweils gegenseitig anhand der Quotierung (falls relevant), nach dem bereinigten Einkommen des jeweils barunterhaltspflichtigen Elternteil (wie zuvor in meinem zweiten Post) oder wie bei einem Wechselmodell (EK KV+ EK KM) gerechnet?
d) Oder...?
Eine Formel wäre echt toll.
Übrigens: hier geht es um die Vorbereitung einer einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, die auch notariell beglaubigt werden soll. Vielleicht ein Sonderfall, aber es soll sich nicht gestritten werden, sondern fair für beide Parteien von statten gehen. Klar gibt es Befindlichkeiten beiderseits, aber Kompromisse muss nunmal jeder eingehen - wichtig ist halt, dass keiner das Gefühl hat, "gerupft" bzw. "benachteiligt" zu werden. Daher auch die Frage nach der "Dauer" des nachehelichen Unterhaltes.
(17-10-2012, 13:40)Eifelaner schrieb: Das Ergebnis (falls vorher alles richtig gemacht wurde) weist die Höhe des zu zahlenden Trennungsunterhaltes aus.
Ok. Die Frage bleibt aber, wie vorher alles richtig gemacht wird.
Es geht auch nicht um eine Cent-genaue Berechnung, sondern lediglich um Anhaltspunkte.
Daher nochmal die Frage zur konkreten Berechnung:
a) die Berechnung des bereinigten Einkommens ist klar, für beide Seiten.
b) wird in diesem speziellen Fall, bei dem je ein Kind auf je ein Haushalt aufgeteilt wird, eine Quotierung vorgenommen - um bei den Beispielen zu bleiben KV=70% und KM=30% - ähnlich wie bei einem Wechselmodell?
c) Werden die KUs jeweils gegenseitig anhand der Quotierung (falls relevant), nach dem bereinigten Einkommen des jeweils barunterhaltspflichtigen Elternteil (wie zuvor in meinem zweiten Post) oder wie bei einem Wechselmodell (EK KV+ EK KM) gerechnet?
d) Oder...?
Eine Formel wäre echt toll.
Übrigens: hier geht es um die Vorbereitung einer einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, die auch notariell beglaubigt werden soll. Vielleicht ein Sonderfall, aber es soll sich nicht gestritten werden, sondern fair für beide Parteien von statten gehen. Klar gibt es Befindlichkeiten beiderseits, aber Kompromisse muss nunmal jeder eingehen - wichtig ist halt, dass keiner das Gefühl hat, "gerupft" bzw. "benachteiligt" zu werden. Daher auch die Frage nach der "Dauer" des nachehelichen Unterhaltes.