21-09-2012, 07:57
(20-09-2012, 17:57)p schrieb: Irgendwann hast du was freiwillig unterschrieben oder wurdest zu Unterhalt verurteilt. Anders können keine Rückstände entstanden sein, die man mit Mahnbescheid mahnen kann. Nur durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss an Mutterkind entstehen keine Schulden.das muss nicht sein.
Wenn die KM ihn aufgefordert hatte, Unterhalt zu zahlen und er dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann bleibt die Möglichkeit -so es denn im Unterhaltsrecht gesetzlich nicht ausgeschlossen ist (was mir aber nicht bekannt ist)- die Forderung im Wege des MB beizutreiben.
Manch einer zahlt daraufhin, um sich die Kosten eines Verfahrens zu ersparen.
Zahlt man nicht, sondern legt Widerspruch ein, gehts ziemlich fix zu Gericht.
Legt man keinen Widerspruch ein, ergeht Vollstreckungsbescheid.
Dann hat Mama was sie will!