20-09-2012, 13:27
LJ,
die Kläger können auf diesem Wege ua in Erfahrung bringen, ob Du alles Erforderliche tust, um
- Deine Bedürftigkeit zu beenden und
- wieder leistungsfähig zu werden,
um Deine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.
Stell Dich darauf ein, daß man sich sehr genau ansehen wird, was Du diesbezüglich unternommen hast.
Ich lese nichts darüber, ob und wie Du über einen Minimaljob und Aufstockung Deinen Unterhalts- und Umgangspflichten nachkommst.
.
die Kläger können auf diesem Wege ua in Erfahrung bringen, ob Du alles Erforderliche tust, um
- Deine Bedürftigkeit zu beenden und
- wieder leistungsfähig zu werden,
um Deine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.
Stell Dich darauf ein, daß man sich sehr genau ansehen wird, was Du diesbezüglich unternommen hast.
Ich lese nichts darüber, ob und wie Du über einen Minimaljob und Aufstockung Deinen Unterhalts- und Umgangspflichten nachkommst.
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