09-09-2012, 21:01
Hallo Beppo,
Und was mach ich dann wenn das Kind mit 16 eine ausbildung beginnt oder 2 Jahre später volljährig????
Auf Zeugnisskopien und eine Schulbescheinigung kann ich auch ohne Kontakt zu dem Kind bestehen. Meines Wissens ist auch eine Beistandschaft beim JA eingereicht wurden.
Was ist denn wenn ein Titel besteht kann das JA dann dennoch alle 2 Jahre kommen und mein Einkommen überprüfen? Und können die dann einfach sagen sie müssen mehr zahlen?
Ob ich überhaupt KU zahlen muss ist eine Frage aber ich will alles wissen wie uns was ich machen kann.
Bernie
Und was mach ich dann wenn das Kind mit 16 eine ausbildung beginnt oder 2 Jahre später volljährig????
Auf Zeugnisskopien und eine Schulbescheinigung kann ich auch ohne Kontakt zu dem Kind bestehen. Meines Wissens ist auch eine Beistandschaft beim JA eingereicht wurden.
Was ist denn wenn ein Titel besteht kann das JA dann dennoch alle 2 Jahre kommen und mein Einkommen überprüfen? Und können die dann einfach sagen sie müssen mehr zahlen?
Ob ich überhaupt KU zahlen muss ist eine Frage aber ich will alles wissen wie uns was ich machen kann.
Bernie