10-03-2009, 10:14
(08-03-2009, 19:05)nohope schrieb: @gleichgesinnter
zahlst du denn garnichts an unterhalt?
mach es doch wie detlef und bezahle einfach einen kleinen betrag,so verweigerst du den unterhalt nicht , und sie können dich nicht anzeigen.
es haufen sich nur die schulden,und schulden zu haben ist nicht strafbar.
Hallo Freunde,
ohne jetzt eine alte Diskussion über die Höhe des zu zahlenden "Mindestbetrags" an Kindesunterhalt fortsetzen zu wollen: Meine Meinung ist, dass 1 Cent genügt! Denn dies ist ein Betrag. Und wenn was bei der Exe fürs Kind eingeht, hat sie was bekommen im Monat!
Klar, klingt provokativ! Na und? Was zählt, ist der juristische Fakt, dass monatlich was an Kindesunterhalt ankommt bei der Empfängerin. So muss sie im Falle ihrer Klage auf mehr Unterhalt nachweisen vor Gericht, dass der Unterhaltsverpflichtete mehr Unterhalt zahlen kann. (Wie dies gehen soll, wenn sie ihn nicht auffinden kann, also "OFW" ohne festen wohnsitz ... im ausland ... verschollen ... wer weiss das schon???)
Und wem das Kind genommen und das Leben verleidet wurde, der wird es seinen Peinigern nicht leichter machen wollen, als unbedingt erforderlich. Nüch?
Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens