07-08-2012, 10:24
Laut BGB bist Du nur alle zwei Jahre auskunftspflichtig, solange sich dein Einkommen nicht wesentlich (10%) geändert hat. Somit würde ich dem RA, auch wenn die Beistandschaft vom JA gekündigt wurde nur mitteilen, dass Du in den letzten 2 Jahren bereits Auskunft gegeben hast und er später wieder kommen soll. Er kann sich ja deinen Einkommensnachweis vom JA holen...