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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#5
Nein, das muss es nicht.

Es muss und kann nur beratend tätig werden.
Früher hing in Hamburg noch ein Schild an der Wand:
"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt!"
Das war zumindest noch offen und ehrlich.
Heute ist dieses Schild verschwunden.
Aber nur von der Wand, nicht aus den Köpfen.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von beppo - 31-07-2012, 09:30

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