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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#58
marecello schrieb:Sie schreibt so gut wie garnichts und eine Mail hat Sie noch nie geschrieben.
schade!

marecello schrieb: 
... welche Möglichkeiten gibt es, wenn die gerichtliche Umgangstermine von der KM nicht eingehalten werden, gerichtsverwertbar zu verwenden, außer Zeugen (wegen Entfernung)?
ich habe in einem solchen Fall provoziert, dass die Polizei anwesend ist. (Oft wird man nämlich abgewiesen, indem sie sich für nicht zuständig erklärt.
Das ist zwar richtig. Aber dann, wenn Auseinandersetzungen zu eskalieren drohen, weil man auf sein Umgangsrecht besteht, kommt sie eben doch.)

Man muss sie in einem höflichen Ton bitten, behilflich zu sein.
Lehnt sie ab, rufst Du in 10 Minuten wieder an und beschreibst die Situation ein wenig überzeichneter.

Zu erwarten ist, dass die Polizei dann auch bei der KM anruft, um zu kontrollieren, ob eine Intervention beboten ist.
Dann wird sie Dich aber auch zurückrufen und Dir mitteilen, dass die Herausgabe nicht stattfinden wird und Du Dich an das Familiengericht wenden musst.

In den meisten Fällen kommt die Polizei aber und steht auch später als Zeuge zur Verfügung!

Ist der Beschluss über den Vergleich mit der Vollstreckungsklausel des § 89 Abs. 2 FamFG versehen?
Wenn nein, dann sollte das schnellsten beantragt werden.

Ich hatte wegen einer wirklich dämlichen Ferienregelung, die auf meine Gutmütigkeit und leider auch Blauäugigkeit, der man immer wieder mal verfällt, ständig Ärger und musste mehrfach das FamGericht bemühen, dass mich aber eiskalt abblitzen lassen hat.

Erst nachdem -es ist lange verzögert und verschleppt worden- der Passus aus 89 II FamFG wie von mir beantragt aufgenommen wurde, läuft der Umgang so, wie ich es mir vorgestellt habe.

marecello schrieb:Oder, die KM erzählt mir am Telefon, dass dein UmgangsWe ausfallen muss, weil meine Tochter auf den Kindergeburtstag gehen wird oder anderes.
das wird sie sich dann schon mal verkneifen und vorher Deine Genehmigung einholen, die Du hoffentlich in solchen Fällen erteilen wirst, soweit der Umgang nachgeholt oder das U-Wochenende getauscht wird.

Sich dem Kind ggü auf Formalismus zu berufen, wird meistens zu einem Rohrkrepierer.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von Ibykus - 31-07-2012, 00:37

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