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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#15
(24-07-2012, 12:22)Camper1955 schrieb: Bei 1400 € Netto zahlte Papa bisher mindestens 450 € KU, so denn er zahlte und wurde über die gesteigerte Erwerbspflicht dazu verurteilt mehr zu bezahlen.

Nein, er zahlt gar nichts, weil der andere Elternteil ein vielfaches davon verdient. Die BGH-Urteile stehen teils in der Urteilssammlung. Zur Beweispflicht machen die Leitlinien überhaupt keine Aussage. Da gilt wie bisher, dass das Pflichtige klarmachen muss, dass der andere richtig viel verdient, dann ordnet der Richter eine Einkommensauskunft an wenn ihm sein Frühstückskaviar gut geschmneckt hat.
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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von p__ - 24-07-2012, 12:27

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