Ich denke grundsätzlicher und an das Gebot der Gewaltenteilung. Mir erscheinen Grenzen von Legislative und Judikative und Gesetzesvorbehalt verletzt.
Hätten diese Leitlinien Gesetzeskraft, wären sie vermutlich spätestens vor dem BVerfG angreifbar - analog zum Urteil bezüglich Hartz IV hinsichtlich Begründetheit des Zahlenmaterials und hinreichender Berücksichtigung individueller Verhältnisse.
Hätten diese Leitlinien Gesetzeskraft, wären sie vermutlich spätestens vor dem BVerfG angreifbar - analog zum Urteil bezüglich Hartz IV hinsichtlich Begründetheit des Zahlenmaterials und hinreichender Berücksichtigung individueller Verhältnisse.