19-07-2012, 11:45
Hallo und danke für Eure Antworten
Ich möchte rechtliche Klarheit...nicht mehr, nicht weniger.
Meine Anfrage auf diese für mich unbeantworteten Fargen wuchs mit einer Frage meiner Tochter, die wissen wollte ob und wann sie denn mal wieder bei mir/uns wohnen könnte...ob dies möglich sei.
Dies landete auch beim Vater, der mir wutentbrannt unterstellt, ich hätte ihr diesen "Floh" ins Ohr gesetzt...dem war allerdings nicht so....siehe oben. Dieses Thema wird von meiner Seite aus nicht angesprochen...jeglichen Druck oder Kummer mag ich ihr ersparen.
Es liegt mir fern, mein /unser Kind dort hineinzuziehen oder ihr in irgendeiner Art und Weise schaden zu wollen. Das beweist schon schon die Tatsache, dass ich sie, in meinem Krankheitsfalle, ohne wenn und aber dem Vater übergab.
Der seinerseits vorschlug, die bis zum Schulwechsel zu betreuen.
Ab dem Wegzug des Kindes hat er alle Schotten dicht gemacht...was ich nicht so ganz nachvollziehen kann.
Es gibt einiges, was hier noch hinzuzufügen wäre...ob dies zur Sachlagenklärung relevant ist, weiss ich allerdings nicht.
Er und seine Lebenspartnerin sind beide voll berufstätig...das Kind bei Pflegeletern, im Hort oder sonstwie untergebracht. Es wurde eine Dyskalkulie bei ihr diagnsotiziert...der Vater allerdings ist hyperaktiv....das Kind kommt kaum zur Ruhe...dies nur nebenbei.
Sie wird im nächsten Jahr 12. Dann wäre sie miteinzubeziehen in die Entscheidung bei wem sie schlussendlich leben mag...oder nicht?
Mich interessiert nur die Sachlage im Moment...was möglich ist und was nicht.
LG
Bewell
Ich möchte rechtliche Klarheit...nicht mehr, nicht weniger.
Meine Anfrage auf diese für mich unbeantworteten Fargen wuchs mit einer Frage meiner Tochter, die wissen wollte ob und wann sie denn mal wieder bei mir/uns wohnen könnte...ob dies möglich sei.
Dies landete auch beim Vater, der mir wutentbrannt unterstellt, ich hätte ihr diesen "Floh" ins Ohr gesetzt...dem war allerdings nicht so....siehe oben. Dieses Thema wird von meiner Seite aus nicht angesprochen...jeglichen Druck oder Kummer mag ich ihr ersparen.
Es liegt mir fern, mein /unser Kind dort hineinzuziehen oder ihr in irgendeiner Art und Weise schaden zu wollen. Das beweist schon schon die Tatsache, dass ich sie, in meinem Krankheitsfalle, ohne wenn und aber dem Vater übergab.
Der seinerseits vorschlug, die bis zum Schulwechsel zu betreuen.
Ab dem Wegzug des Kindes hat er alle Schotten dicht gemacht...was ich nicht so ganz nachvollziehen kann.
Es gibt einiges, was hier noch hinzuzufügen wäre...ob dies zur Sachlagenklärung relevant ist, weiss ich allerdings nicht.
Er und seine Lebenspartnerin sind beide voll berufstätig...das Kind bei Pflegeletern, im Hort oder sonstwie untergebracht. Es wurde eine Dyskalkulie bei ihr diagnsotiziert...der Vater allerdings ist hyperaktiv....das Kind kommt kaum zur Ruhe...dies nur nebenbei.
Sie wird im nächsten Jahr 12. Dann wäre sie miteinzubeziehen in die Entscheidung bei wem sie schlussendlich leben mag...oder nicht?
Mich interessiert nur die Sachlage im Moment...was möglich ist und was nicht.
LG
Bewell