19-07-2012, 10:30
Das gemeinsame Sorgerecht funktioniert nur falls beide Partner damit einverstanden sind und in strittigen Fragen kompromissbereit sind. Dies gilt auch völlig losgelöst von gesetzlichen Regelungen.
Habe hierzu leider bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht kann es aber nicht ausüben da letztendlich immer der Wille desjenigen gilt bei welchem die Kinder wohnen und betreut werden.
Habe hierzu auch schon bis zum OLG geklagt wegen der Entscheidung auf welche Schule die Kinder gehen sollen. Das Ende vom Lied war daß ich die Schulentscheidung der Mutter überlassen musste, andernfalls wäre mir das Sorgerecht entzogen worden.
Habe hierzu leider bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht kann es aber nicht ausüben da letztendlich immer der Wille desjenigen gilt bei welchem die Kinder wohnen und betreut werden.
Habe hierzu auch schon bis zum OLG geklagt wegen der Entscheidung auf welche Schule die Kinder gehen sollen. Das Ende vom Lied war daß ich die Schulentscheidung der Mutter überlassen musste, andernfalls wäre mir das Sorgerecht entzogen worden.