04-07-2012, 23:35
Die neue Ehefrau wird als Unterhaltsberechtigte bei der Einstufung in die DT berücksichtigt, man kann daher eine Stufe runter gehen.
Der Betrag spielt aber z.B. beim SB gegenüber den Kindern keine Rolle, da diese vorrangig sind.
Der Betrag spielt aber z.B. beim SB gegenüber den Kindern keine Rolle, da diese vorrangig sind.