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sonderbedarf
#1
Hallo.
Ja hat mal wieder geschrieben
ES geht um das bereinigte nettoeinkommen. Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Zusammen also 950 .
meine Frage lautet nun :kann ich nun den Unterhalt vom Netto abziehen? Mir bleiben eigentlich nur 1080 €
Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,kieferorthopäde usw..
gruß outlaw
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sonderbedarf - von outlaw pete - 30-06-2012, 23:11
RE: sonderbedarf - von AlterSchwede - 01-07-2012, 09:33
RE: sonderbedarf - von outlaw pete - 01-07-2012, 11:51
RE: sonderbedarf - von blue - 01-07-2012, 11:53
RE: sonderbedarf - von outlaw pete - 01-07-2012, 12:00
RE: sonderbedarf - von Nathan - 01-07-2012, 12:15
RE: sonderbedarf - von outlaw pete - 01-07-2012, 12:28
RE: sonderbedarf - von Nathan - 01-07-2012, 12:36
RE: sonderbedarf - von IPAD - 02-07-2012, 14:09
RE: sonderbedarf - von Eifelaner - 02-07-2012, 14:44

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