27-06-2012, 15:30
Zitat: Deine Kinder bekommen bestimmt derzeit Unterhaltsvorschussleistungen?
Es geht nur um das älteste Kind. Ehrlich gesagt weiß ich nicht ob Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. Ist es nicht eigentlich so, dass da JA nur max. 6 Jahre zahlt? Wir sind schon länger getrennt. Nach dem Umzug hat mir das alte JA geschrieben sie seien jetzt nicht mehr zuständig und da nie ein Betrag festgesetzt wurde, wäre ich auch mit keinen Zahlungen in Rückstand. Hat mich zwar gewundert, beschwert habe ich mich aber natürlich nicht.
Wie dem auch sei, ich gehe mal schwer davon aus das Unterhaltvorschuss gezahlt wird, sonst hätte ich sicher schon lange Post vom Anwalt der Ex bekommen.
Also noch mal für Dumme:
Ich kreuze einfach „Der Unterhalt kann erst verlangt werden ab: z.B. 1.8.“ an und zahle einfach ab 1.8. und fertig? Oder teilt das Gericht das dann erst dem JA mit und die schicken mir noch was? Und gibt es dann eine Titulierung?