21-06-2012, 09:30
Die Frist für meine Anwältin neigt sich dem Ende zu und ich habe noch nichts von ihr gehört. Bevor ich nun evtl. voreilig das Mandat kündige, will ich nochmal fragen, wie das ganze dann finanziell aussieht.
Ich habe Verfahrenskostenhilfe bewilligt gekriegt. Die ist ja mWn an den Anwalt gebunden. Wenn ich jetzt die Mandantschaft kündige, heißt das, dass auch die VKH verloren ist? Genauer gefragt: wie werden in dem Falle die Gerichtskosten und vor allem der jetzt bestellte Gutachter (der ja wahrscheinlich recht kostenintensiv ist) bezahlt? Muss ich das dann aus eigener Tasche bezahlen, oder gilt da die VKH noch?
Ich könnte mir nämlich noch nicht einmal die Gerichtskosten leisten, geschweige denn den Gutachter.
Also, wer hat da Erfahrung und kann mir (evtl. mit Rechtsgrundlage) genaueres zu sagen?
Danke Euch.
Ich habe Verfahrenskostenhilfe bewilligt gekriegt. Die ist ja mWn an den Anwalt gebunden. Wenn ich jetzt die Mandantschaft kündige, heißt das, dass auch die VKH verloren ist? Genauer gefragt: wie werden in dem Falle die Gerichtskosten und vor allem der jetzt bestellte Gutachter (der ja wahrscheinlich recht kostenintensiv ist) bezahlt? Muss ich das dann aus eigener Tasche bezahlen, oder gilt da die VKH noch?
Ich könnte mir nämlich noch nicht einmal die Gerichtskosten leisten, geschweige denn den Gutachter.
Also, wer hat da Erfahrung und kann mir (evtl. mit Rechtsgrundlage) genaueres zu sagen?
Danke Euch.