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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#43
marecello schrieb:Heute möchte ich meine Tochter bei der KM abholen, weil die Kita zu ist.
Laut Umgangsvereinbarung ist das mein Wochenende mit meiner Tochter.
Für den Fall der Fälle, falls die KM unsere Tochter nicht herausgibt, möchte ich die Polizei einschalten, damit dies aktenkundig wird.
Wie kann ich die Polizei dazu bewegen, zu kommen und die KM aufzuforden, die Umgangsvereinbarung einzuhalten.
Ich nehme eine Kopie der Umgangsvereinbarung mit.
Die Polizei ist unzuständig und kann Dir nicht helfen.
Sie wird auch nur kommen, wenn ein Erfordernis besteht, wenn Du also angibst, dass die KM 'Randale' macht, indem sie sich der Kindesherausgabe widersetzt.
Wenn Du die Polizei rufst, solltest Du gleich darauf verweisen, dass ein Fall eines Kindesetzugs, strafbar nach § 235 StGB vorliegt; es bestünde ein Umgangsrecht, dem sich die KM widersetzt.
Je mehr Du 'auf die Kacke haust', je größer sind die Chancen, das die Polente kommt.

marecello schrieb:... ich warte auf Freischaltung.
Du musst Dich registrieren, damit ich den dadurch angelegten Account freischalten kann!
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von Ibykus - 08-06-2012, 14:13

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