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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#46
(06-06-2012, 19:52)beppo schrieb: Bist du sicher, dass sie das bezahlen muss?
Kriegt sie das evtl. vom Jobcenter oder sonstjemand bezahlt, da sie ja auch hartzt?
Beantragt wurde die Haft, laut GV, schon gleich zu Anfang von der KanalRAtte.

Wenn du den Antrag kennst, dann kannst du dort auch sehen, ob für das Vollstreckungsverfahren PKH beantragt wurde. Da es namens der Kinder ist, könnten sie PKH kriegen. Ob dies dann auch den Vorschuß für die Erzwingung umfaßt, hängt wohl vom lokalen Revisor ab. Da diese dann aber erstmal direkt an die Staatskasse geht, ist kaum mit länger als 7 Tage für den ersten Erzwingungsversuch zu rechnen. Und auch dann hängt es von der lokalen JVA ab, ob die überhaupt für zivilrechtliche Haft einen Platz rausrücken wollen....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von sorglos - 06-06-2012, 19:59

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