06-06-2012, 19:52
(06-06-2012, 19:02)p schrieb: Den muss der Gläubiger beantragen und einen Kostenvorschuss leisten. Es kommt dann darauf an, klarzumachen dass du gewillt bist, die Haft auch wirklich der EV vorzuziehen. Nur 1% tun das und verweigern die EV.Ach, das ist ja hübsch!
Die Haft ist ein paar Tage lang Show und soll dich dazu bringen, schnell die EV zu unterzeichnen. Spätestens nach zwei Wochen wird es aber für den Gläubiger wirklich teuer und die Einsicht der Gegenseite wird überwiegen, dass du tatsächlich nicht zu knacken bist.
Bist du sicher, dass sie das bezahlen muss?
Kriegt sie das evtl. vom Jobcenter oder sonstjemand bezahlt, da sie ja auch hartzt?
Beantragt wurde die Haft, laut GV, schon gleich zu Anfang von der KanalRAtte.
Ob die gute Frau nun wirklich so betroffen war oder nur so getan hat, ist doch eigentlich irrelevant.
Entscheiden tut das doch ein Richter oder hat sie auch Einfluss?
Flüchten will ich eigentlich gar nicht.
Ich gehe lieber in den Knast.