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Was hat der Vergleich für einen Wert?
#22
(22-05-2012, 16:46)beppo schrieb: Eine Absprache zwischen den Eltern geht natürlich immer und die Mutter kann mit dem Vater eine solche Verabredung treffen.

Nur den Unterhalt für Berta einfach einbehalten, mit dem Argument, sie könne dafür ja auch Paul den Unterhalt vorenthalten geht nicht, wenn Muddi das nicht möchte.
geht doch Smile

wie wollte sie das einklagen?
Wenn sie für das bei ihr lebende Kind 1.000 € kriegt
und ich für das bei mir lebende Kind 500,00 €

dann überweise ich ihr 500 € - da kann sie meckern so viel sie will.

Hier besteht nur keine Aufrechnungslage, dennoch muss ich saldieren können, denn Geldforderungen sind gleichartig.

Allerdings kommt es auf die Reihenfolge an (wie im Gläubigerwettlauf).
Überweist sie 500,--, dann bleibt mir keine Wahl.
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RE: Was hat der Vergleich für einen Wert? - von Ibykus - 21-05-2012, 13:49
RE: Was hat der Vergleich für einen Wert? - von Ibykus - 21-05-2012, 16:52
RE: Was hat der Vergleich für einen Wert? - von Kasimir - 21-05-2012, 20:53
RE: Was hat der Vergleich für einen Wert? - von Ibykus - 22-05-2012, 07:46
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