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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#36
(20-05-2012, 19:20)Camper1955 schrieb: Heutzutage hätte es ein Unterhaltspflichtiger wesentlich leichter, seinen Kindern ein guter Vater zu sein.

Wenn er in D ein Einkommen von - sagen wir mal - 6.000 € brutto im Monat erwirtschaftet, dann dürfte sich das Kind doch nicht so sehr auf seine Unterhaltsverpflichtung auswirken, dass er alles aufgeben muss, was er jetzt bereits an Lebensstandard hat.

Camper

Stimmt im Prinzip schon. Bei dem Einkommen kratzt der Unterhalt für ein Kind nicht wirklich ( etwas über 500.- Euro lt. DD-Tabelle). Aber unsere Gesetzgebung lädt die Kindsmutter dazu ein, sich gleich mit unterhalten zu lassen- noch dazu, wenn sie etliche Jahre mit dem KV verheiratet war. Und dann kommen Unterhaltskonstrukte zusammen, die dem Pflichtigen die Lust am Weitermachen nehmen. Bei durchschnittlich über 4.000.- Euronen netto kommen zum oben genannten KU noch 1.200.- € Ehegattenunterhalt hinzu, unbefristet versteht sich (auf gut deutsch lebenslänglich...welche UHN stellt denn eines Tages den Antrag auf 770.- Euro Rente, wenn sie vom Ex 1.200.- Euro kassieren kann?). Und so kommt es dann, dass man sich dann doch lieber für ein ausländisches Unternehmen entscheidet- und dem deutschen Staate nicht nur ca. 35.000.- € Einkommenssteuern entgehen, sondern auch noch die Versorgung der UHN zufällt....ich nenne das eine adäquate Antwort auf unser Unterhalts(Un-)Recht. Die Hochqualifizierten verlassen dieses Land, die anderen bleiben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Austriake - 21-05-2012, 09:48

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