21-05-2012, 02:07
Amtsgericht Az: 4 UR II
Zivilprozessabteilung 09.05.2012
In der Beratungshilfesache
kann über Ihren Antrag nicht entschieden werden.
Begründen Sie bitte die Notwendigkeit der anwaltlichen Tätigkeit näher.
Legen Sie bitte die Notwendigkeit der anwaltlichen Tätigkeit näher.
Legen Sie bitte den gesamten Schriftverkehr vor.
Bitte erläutern Sie die Angelegenheit näher. Aus Ihren Angaben kann nicht geschlossen werden, welche Rolle Sie in dem Verfahren haben und ob schon Schriftverkehr (z.B. Strafbefehl) erfolgte.
Justizhauptsekretär
Zivilprozessabteilung 09.05.2012
In der Beratungshilfesache
kann über Ihren Antrag nicht entschieden werden.
Begründen Sie bitte die Notwendigkeit der anwaltlichen Tätigkeit näher.
Legen Sie bitte die Notwendigkeit der anwaltlichen Tätigkeit näher.
Legen Sie bitte den gesamten Schriftverkehr vor.
Bitte erläutern Sie die Angelegenheit näher. Aus Ihren Angaben kann nicht geschlossen werden, welche Rolle Sie in dem Verfahren haben und ob schon Schriftverkehr (z.B. Strafbefehl) erfolgte.
Justizhauptsekretär