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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#9
(13-05-2012, 10:52)L3NNOX schrieb: Also funktioniert das o.g wenn man
a) im Ausland wohnt
b) die genaue Adresse unbekannt ist

egal ob mal ein Titel unterschrieben wurde oder nicht?

Genau.

Auch wenn die Anschrift bekannt sein sollte, muss nicht zwingend gepfändet werden. Zu mir kam noch keiner, obwohl ich über 2 Jahre im wunderschönen Österreich wohne. Es ist aber besser, wenn niemand weiss, wo man abhängt. Pfändungen haben aber mit dem Strafrecht nichts zu tun!
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von Leutnant Dino - 13-05-2012, 10:55

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