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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
#8
Auf diese total abgedrehten Berechnungsspinnereien würde ich mich keinesfalls einlassen (typische deutsches Juristensvorgehen), sondern die Argumentation mit dem fehlenden Lebensmittelpunkt anbringen, die jede Berechnung überflüssig macht.

Von diesem Lebensmittelpunkt gehen die zitierten Urteile nämlich aus. BGH vom 28.02.2007, XII ZR 161/04 wurde hier im Forum schon besprochen und ist unbrauchbar, denn dort wird festgestellt dass der verhandelte Fall kein Wechselmodell ist. Darin kommt zwar die anteilige Unterhaltspflicht zur Sprache, aber das sind Theorien aus der Vorinstanz und nicht die Begründung des Gerichts.

Dasselbe Spiel beim anderen BGH-Urteil: "Der Kläger lebt vorwiegend bei seiner Mutter".

Die Urteile fördern sogar die Sicht, dass kein Unterhalt gefordert werden kann. Denn sie machen die Höhe des Barunterhalts an der Lebensstellung des Elternteils fest, bei dem das Kind nicht seinen hauptsächlichen Aufenthalt hast. Das wäre beim echten Wechselmodell gar nicht feststellbar. Lasst euch ja nicht in den Berechnungsschwachsinn tricksen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von micha - 08-05-2012, 16:23
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von p__ - 08-05-2012, 18:57

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