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In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
#25
(04-05-2012, 20:31)Jessy schrieb: In diesem Sinne: Situation mit dem Anwalt besprechen, möglicherweise Gewaltpotential der Mutter per Gutachter abklären und Sohn da wegholen.

Er kann die Mutter nicht begutachten lassen. Das kann nur der Richter veranlassen und selbst dann muss die Mutter nicht beim Gutachten mitwirken. Ihre Art der Mitwirkung bei einem Gutachten, das nach Meinung des Vaters belegen soll dass sie einen Knall hat und das Kind verlieren soll, kann sich jeder ausrechnen. Und wenn sie mitwirkt, kann der Richter die Ergebnisse ohne Begründung in die Tonne treten. Die Rechnung zahlt der Vater.

Eine gute Strategie ist es, sich einfach die Wege offenzuhalten. Die Mutter wird auch mit diesem Kind nicht zurechtkommen. Wenn "verwertbare" Ereignisse belegbar sind, dann handeln. Gewiss ist es schwer auszuhalten, sozusagen einen Schaden am Kind abzuwarten, um selbst eine Patrone in den Lauf zu bekommen. Das ist halt der Weg, der durch die Landschaft der rechtlichen Gegebenheiten führt.
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RE: In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ? - von p__ - 04-05-2012, 21:30

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