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SGB II Beantragung
#9
@familienmensch
Sorry, wenn du dich angegriffen gefühlt hast. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Das mit dem "Beamten-Denkfehler" war eigentlich nicht auf dich persönlich gemünzt, sondern ist halt der Klassiker von Jobcenter-Mitarbeitern gegenüber Eltern, besonders Vätern mit "zeitweisen Kindern". Mütter werden teilweise direkt beraten, dass sie da noch anteilig was kriegen können.

Dass @Nappo die Kinder gar nicht hat derzeit, war mir nicht klar. Inhaltlich kommen wir im Ergebnis dennoch zum gleichen Punkt.

Das mit dem Kosten einbeziehen sehe ich allerdings anders - wobei man stets natürlich nur tatsächlich gezahlte Kosten anrechnen kann. Da gleich mit "Betrug" zu kommen, finde ich heftig - insbesondere da der Staat ständig tausende Väter praktisch und konkret um die Umgangskosten "betrügt", weil sie nicht ausreichend informiert sind und der Staat gegenüber Vätern notorisch seiner Beratungspflicht nicht nachkommt. Faktisch erhalten wohl rechtswidrig mehrere hunderttausend "AE"-Mütter Regelsätze für nicht anwesende Kinder. Das ist die beschissene Staats-Betrugs-Realität.

Allerdings würde ich @Nappo im Prinzip immer dazu raten, den aus Erwerbseinkommen bezahlbaren Unterhalt zu bezahlen. Wenn er es nicht tut, baut er weitere Schulden auf und der Staat spart auf Kosten von @Nappos Zukunft. Wozu?

(03-05-2012, 11:25)familienmensch schrieb: Unterhaltsschulden werden NIEMALS berücksichtigt, ebenso wenig, wie alle anderen Schulden im Bereich des SGB II bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.
Das möchte ich auch so pauschal nicht stehen lassen, auch wenn der Sonderfall nicht auf @Nappo zutrifft:
Wer mit niedrigem Einkommen bei Beginnn einer Unterhaltsforderung, Inverzugsetzung, sofort einen H4-Antrag stellt, (der dann abgelehnt wird, weil zu dem Zeitpunkt keine Bedürftigkeit besteht) kann dann, wenn das FG nach seiner Auskäsung meint, eine rückwirkende Unterhaltssschuld feststellen zu müssen, wiederum rückwirkend die Korrektur seiner Einkommenanrechnung erreichen. Dies führt dann rückwirkend zur Bedürftigkeit und Absetzbarkeit der Unterhaltsschulden von damals fälschlicherweise anrechenbaren Einkommen. Für den Vater werden so die fiktiv ermittelten Unterhaltsschulden zum Nullsummenspiel. Je länger man in der Weise das KU-Verfahren hinzieht, desto mehr tausend Euro Angel, kann man vom Staat zum Kind umschaufeln Cool.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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SGB II Beantragung - von Nappo - 02-05-2012, 20:54
RE: SGB II Beantragung - von Sixteen Tons - 02-05-2012, 23:57
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