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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#65
So, Antwort von der Beistandschaft auf das Schreiben wegen Erhöhung des Selbstbehalts wegen teurer Wohnung erhalten.

Sehr geehrter Herr Absurdistan,

Ihre Tochter fordert von Ihnen die Zahlung des Mindestunterhaltes. (Die kleine kann noch nicht mal Papa sagen)
Bei Zahlung des Mindestunterhalt liegen Sie mit Ihrem Einkommen noch 175 Euro über dem Selbstbehalt.

Eine Erhöhung des Selbstbehaltes kann nicht aktzeptiert werden.
Um den Mindestunterhalt zahlen zu können, verlangt der Gesetzgeber von dem Unterhaltsschuldner, dass dieser in einer der Größe und dem Preis nach angemessenen Wohnung lebt und ggfs. zu hohe Mietkosten durch Umzug oder Untervermietung reduziert.
Frau (H)exe teilte mit, dass Sie bereits versuchen ihr großes Zimmer unter zu vermieten.

Ich bitte Sie die Zahlung des Mindestunterhaltes aufzunehmen und den Mindestunterhalt bis zum xxxx zu beurkunden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben vom xxxx

Mit freundlichen Grüssen
Beistandschaft

Sind die schwer von Begriff? ICH HABE KEIN GELD! Im September wurde vor Gericht beschlossen das ich die Wohnung behalte. Ich solle es ihr ermöglichen aus dem Mietvertrag herauszukommen. Die Ex weigerte sich ein halbes Jahr strikt die Erklärung das sie raus kann zu unterschreiben. Hat natürlich keine Miete bezahlt. Nebenkosten, Stromschulden, Umbaukosten damit es überhaupt möglich ist unterzuvermieten soll ich natürlich auch noch jetzt alleine blechen. (Vermieter hat abgelehnt was dazu zu geben.)
Warum der Unterhalt von 225 Euro auf 175 Euro runter ist weiss ich nicht.

Nun ist die Frage? Soll ich vielleicht 225 Euro Mindestunterhalt titulieren und Aufstockung bei der Arge beantragen.
Problem: Mein Vater ist mit im Mietvertrag (statt Ex), wohnt aber nicht hier. Praktisch nur als Bürge.
Problem: Ich arbeiter 30 Stunden die Woche. Mein Ausbildungsabschluss wird nur in meinem Bundesland richtig anerkannt und da bei den meisten Arbeitgebern auch nicht. Wenn ich woanders auf 38,5 Stunden gehe bin ich dann als Helfer angestellt und verdiene genau so wenig. Da ja schon Elternzeit bewilligt war hat mein Arbeitgeber jemanden eingestellt der meine Spätschichten übernommen hat. Dadurch habe ich jetzt weniger Zuschläge durch Überstunden. (Es wurden ja die letzten 12 Monate berechnent)

Ich könnte wenn ich nicht Aufstockung beantrage noch den Selbstbehalt um 270 hochrechnen. Also wenn ich einen Untermieter für 300 Eure hätte. Das wären Schulden die anerkannt werden müssten, weniger Überstunden, Fahrkarte, Zuschlag für mein Rad was ich für die Arbeit brauche (50 Euro), 17 Euro Wohnung.
Ach so, Vollzeit heisst in meiner Firma 35 Stunden. Das würde aber nix bringen weil ich dann nicht mehr kranke Kollegen vertreten bräuchte und und somit auch keine Überstunden. Geht dann nicht wegen gesetzl. vorgeschriebenen Pausenregelung. ( Hab mit schwerkranken Menschen zu tun und viel Verantwortung) ausserdem ist es schon mit 30 Stunden schwer wöchentlich Umgang zu regeln und alle 2 Wochen Umgang ist bei einem 14 Monate altem Kind nicht angemessen um eine Vater-Tochter-Bindung sicher zu stellen. Meine Meinung.
Diese Masse an Problemen mit denen ich eventuell bei Jugendamt oder Arge konfrontiert werden würde machen mich gerade ganz schön kaputt.
Habe mit Skipper geskypt. Er empfiehlt den Weg der Aufstockung. Er möchte ein Rechenbeispiel noch einstellen und meint das @sorglos ebenfalls ein Experte auf dem Gebiet ist. Wurde mir auch von Ibykus empfohlen. Brauche dringend euren Rat.
lg
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 08-04-2012, 10:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 14:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 17:10
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:32
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 12:44
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 09-04-2012, 12:58
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 13:07
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 15:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 16:08
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 10-04-2012, 14:33
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 00:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von karlma - 11-04-2012, 14:00
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 14:50
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 11-04-2012, 14:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 20-04-2012, 18:06
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Absurdistan - 27-04-2012, 13:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 14:14
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 23:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 28-04-2012, 13:08

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