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Besuch vom Gerichtsvollzieher - KU
#19
(23-04-2012, 21:03)Bernie schrieb: und im endeffekt können sie ihm also nichts .
ist es dann besser auf den ev einzugehen oder eine minitilgung von 5 euro einzugehen ??? wenn die sich auf 5 euro einlassen.

Der Gerichtsvollzieher macht Ratenzahlung über maximal sechs Monate.
Auch nur dann, wenn der Gläubiger einverstanden ist. Der GV kann, wenn er Lust hat, dem Gläubiger ein bisschen gut zureden. Aber wenn nicht, dann eben nicht.

Also sofort Bankkonto in P-Konto umwandeln lassen. Der Vorteil ist
dann wenigstens, das der Freibetrag für jeden Unterhaltsberechtigten für
den Kontoinhaber angehoben wird. Wahnsinn mit Methode.

Die EV kann man auch ablehnen. Die möglichen Folgen in kurzer, chronologischer Reihenfolge:

1.) Dann kann der Gläubiger Beugehaft beantragen und der Schuldner fährt bis zu 6 Monate ein. In der Praxis etwa um die drei Tage. Den Urlaub muß der Schuldner selber zahlen. Das kann er in der Regel nicht und der Gläubiger muss es erst mal auslegen.
2.) Danach kann sich der Schuldner drei Jahre von seinem Urlaub erholen
3.) Wie in 1. beschrieben.

Haftantrag ist relativ preiswert zu haben, schon so zwischen 50 und 200 Euro und der GV geht auch schon ohne Kostenvorschuss los. Die Haftkosten trägt zunächst die Landesjustizkasse. Gibt aber noch eine
weitere Rechnung dafür oben drauf.

Früher gab es auch mal Urteile, das es sittenwidrig sei, dem Schuldner als Empfänger von Sozialleistungen noch Folgen und Kosten von Pfändungsversuchen aufzudrücken. Aber mittlerweile findet man ja auch
Pfändungen bei Sozialleistungsbeziehern ganz gut.

In einem anderen Forum las ich heute einen Beitrag, wo einem Verpflichteten zum 2. mal innerhalb von 4 Wochen nach neuer Festanstellung und langer Arbeitslosigkeit das Gehalt unter dem A... vom JA weggepfändet wurde. Kündigung kam, da Probezeit, prompt.
Der negative Motivationseffekt für den Verpflichteten und der volkswirtschaftliche Schaden werden nicht unerheblich gewesen sein.

Ihm wurde ernsthaft empfohlen, jegliche Erwerbsbemühungen einzustellen und etwas Moonlightworking zu betreiben, damit er seinem Kind auch einmal etwas bieten kann.
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