Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Definition Besuchsrecht
#4
Moin.
Ich finde schon die Begriffe schräg:
Recht auf Besuch, Umgang.

Ich vermeide diese Begriffe. Meine Kinder leben bei mir!
Bei Standardumgang sind sie immerhin über 30% der Jahreszeit bei mir.

Berücksichtigt man zudem, daß diese Zeit brutto wie netto ist, also selten fremdbetreut ist, dann kommt man schnell zu 50% oder gar mehr tatsächlichen Zusammensein mit den Kindern. Ein zu 'Umgang' berechtigter verbringt uU mehr Zeit mit seinen Kids, kennt die besser, als der 'betreuende' Elternteil.

Das nur kurz am Rand erwähnt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:27
RE: Definition Besuchsrecht - von Nappo - 16-04-2012, 12:38
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:44
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 13:15
RE: Definition Besuchsrecht - von beppo - 16-04-2012, 14:50
RE: Definition Besuchsrecht - von Ibykus - 16-04-2012, 16:22
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 16:31
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 18:19
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 23:20
RE: Definition Besuchsrecht - von Ibykus - 17-04-2012, 00:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  "Von Amts wegen " Definition Arminius 10 5.457 29-01-2019, 21:43
Letzter Beitrag: Arminius
  § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen wasnun 14 10.638 21-09-2012, 21:50
Letzter Beitrag: wasnun

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste