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Verfahrenskostenhilfe der Mutti zurückgewiesen
#3
Das weiss ich leider nicht. Mir zeigt dieser Beschluss des AG nur zu deutlich, dass sogar die Richterin erkannt hat, dass die Forderungen der Mutti masslos übertrieben waren. Gefordert waren rund 2.000 Euro TU + KU, jetzt sieht die Richterin eine maximale Chance auf 600 Euro. Und auch die wird es von mir nicht geben, da in der Berechnung des Gerichts schlichtweg mal eben mon. Einkommensmindernde Belastungen von rund 1000 Euro (noch garnicht) berücksichtigt wurden. somit wird die gesamte Klage für die Mutti ein Fiasko werden, ich freu mich drauf, dies auch noch darlegen zu dürfen.
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RE: Verfahrenskostenhilfe der Mutti zurückgewiesen - von IPAD - 12-04-2012, 23:22

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