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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#45
Man kann sich natürlich eleganter ans Messer liefern:

Zitat:"... für (Kind) sichere ich pünktliche Zahlung des gesetzlichen Mindest-Kindesunterhaltes zu. Die Titulierung erfogt umgehend..."

Wo steht der gesetzliche Mindestunterhalt? In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs etwa? Das sind Vorschläge ohne Gesetzeskraft, die aber als solche meistens wie ein Gesetz gehandhabt werden.

Und dem soll sich Absurdistan ohne Widerspruch unterwerfen?

Sein Ziel kann aktuell nur sein, die Mietkosten zu begründen und ggf. die Fahrtkosten zwecks Umgang Unterhaltsmindernd einzubringen.

Falls Absurdistan demnächst seinen Job verliert oder sein Einkommen gemindert wird, dann, was, ja dann sichert er zu? Den "gesetzlichen Mindestunterhalt" gemäß der kruden Logik der Düsseldorfer Tabelle?

Absurdistans Ziel sollte sein, das zu titulieren, was er bezahlen kann. Noch ist er kein Fall fürs SGB und ihn gutmenschlich darin hinein zu bringen kann doch wohl nicht das Ziel hier sein.

Ich würde den modifizierten Entwurf von Ibykus übernehmen und dann ab damit ans Jugendamt (die Zeit drängt) und versuchen eine Einigung mit den von vielen angeführten Argumenten zu finden.

Sollte es zu einer Einigung mit dem Beistand kommen, dann ab zum Notar und diesen Betrag auf 2 Jahre befristet und statisch titulieren.

Sollten sie ihn dennoch in die HIV-Ecke drängen, dann kann man immer noch mit dem, was hier manche verwechseln an die Sache heran gehen. Argumentativ nutzen kann man die Widersprüche zwischen Familienrecht, SGB und BGB allerdings schon im Vorfeld - nur eben nicht einfordern, da es für arbeitnehmende KU-Verpflichtete nirgendwo legeslativ festgeschrieben steht!

Oder haben sich alle, die via SGB-II ihr Leben fristen müssen bzw. dazu gezwungen wurden, zu einer "bedingungslosen Kapitulation" vor den Düsseldorfer Tabellen hin reißen lassen?

Ich halte manche Vorschläge diesbezüglich daher für fahrlässig im Sinne dessen, was Absurdistans nächstes Schritte sein sollten.

carnica

_________
PS und OT: Ich finde es unmöglich, Nicks hier abzukürzen, zu verballhornen bzw. Akronyme zu konstruieren

Und, was ich noch schlimmer empfinde, ist den Leuten gleich den Mut zu nehmen, nur weil man es selbst nicht besser hin bekommen hat (oder durfte).

Wer vorher schon schreibt: "du hast sowieso keine Chance" (sinngemäß), sollte sich mal fragen, warum er überhaupt mitdiskutiert; pardon, "doch nur helfen" möchte.

PPS: Wer es auch noch nicht weiß. Bekommt der Betreuungspapa seine 7,50 / Tag / Kind, dann wird es der SGB-Mama im gleichen Maß abgezogen. Sicherlich ein Thema, dass "Muddi" unbedingt motivieren wird, den Umgang zu unterstützen, geschweige denn auszuweiten ...
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 08-04-2012, 10:09
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von carnica - 09-04-2012, 13:19
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 00:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von karlma - 11-04-2012, 14:00
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 11-04-2012, 14:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 20-04-2012, 18:06
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 23:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 28-04-2012, 13:08

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