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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#13
(08-04-2012, 12:07)carnica schrieb: .. weil es eben nicht so einfach ist, wenn man in "Lohn und Brot" hängt und es diverse andere Hürden gibt.

@Absurdistan braucht konkrete Ratschläge und nicht Allgemeinplätze, wenn man etwas grundsätzliches nicht verstanden hat (oder will).

Es ist ein Unterschied, ob jemand in der H-IV-Schiene hängt und diese bestmöglich nutzt
oder eben seinen Unterhalt selbst verdient und sich dann versucht über Wasser zu halten.

Da kollidieren dann ganz andere Rechte, als nur das SGB mit dem selbigen ...
Hmh.
Aus Deinen Zeilen spricht Unkenntnis.

SGB II-Leistungen und erwirtschafteter KU sind kein Gegensatz.
Berücksichtigung von Unterhalt setzt vielmehr Einkommen voraus.
Davon gehe ich aus!

Schau Dir die zahlreichen Modellrechnungen hier an, diese zu verstehen Dir möglich sein sollte. Die Regelungen des SGB II sind erheblich klarer und 'berechenbarer' als der Murks, nach denen Beistände und Unterhaltsvorschußkassen rechnen.
Wer Mangelfall im Sinne der OLG-Richtlinien ist, der ist idR längst bedürftig im Sinne des SGB II.

Auch sorglos hatte den TO schon auf die Möglichkeiten des SGB II hingewiesen.
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
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