02-04-2012, 23:10
Das bedeutet vermutlich aber auch eine Erhöhung des ALG - II Regelsatzes , damit verbunden wieder eine Neuregelung des Lohnabstandsgebotes und das immer Unterhaltspflichtige von den Wohltaten der Sozialgesetzgebung profitieren.
Es sei denn, die Regierung ändert den § 1612a BGB und macht aus dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum den einfachen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum.
Dann könnte man bei höherem Einkommen auch höhere Tabellenstufen verlangen. Den etwa 20 € mehr, für jede Tabellenstufe, wie es die derzeitige Regelung vorsieht halte ich ehrlich gesagt für einen Witz.
Das ist aber meine ganz persönliche Meinung.
lg
Camper
Es sei denn, die Regierung ändert den § 1612a BGB und macht aus dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum den einfachen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum.
Dann könnte man bei höherem Einkommen auch höhere Tabellenstufen verlangen. Den etwa 20 € mehr, für jede Tabellenstufe, wie es die derzeitige Regelung vorsieht halte ich ehrlich gesagt für einen Witz.
Das ist aber meine ganz persönliche Meinung.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.