Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Weitere Verschuldung vorprogrammiert?
#12
(30-03-2012, 22:29)frederik schrieb: SGB II interessiert hier nicht ,,,

Da irrst Du Dich aber. Ihr seid Euch gegenseitig zum Unterhalt Verpflichtet.

Familienrechtlich könnte Dein notwendiger Selbstbehalt um 10 % gesenkt werden.

Sozialrechtlich gelten alle Einkünfte, also auch das Kindergeld dass die Kinder in Eurer BG erhalten.

Und mit 1800 € Netto, Anrechnung nur von öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie 4 % Deines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge bist Du familienrechtlich leistungsfähig.

Sozialrechtlich sowieso, weil da Schulden nicht zählen, nur das was aktuell ausgegeben werden muss. Und wie gesagt, es zählen dann alle Einkommen der BG.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Weitere Verschuldung vorprogrammiert? - von Camper1955 - 30-03-2012, 23:06
Abänderungsklagen - von carnica - 31-03-2012, 11:59

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste