Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rechnung von Staatsanwaltschaft nach Revisionsverwerfung Unterhaltspflichtverletzung
#9
Heute RE an Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. Schreiben wird ein Betrag von insgesamt 2500 EUR gefordert. Aus dem Urteil gegen mich in der Sache kann ich nur die Höhe der Geldstrafe entnehmen. Diese setzt sich lt. Urteil aus 60 Tagessätzen zu je 25 EUR zusammen, also insgesamt 1500 EUR.

Im Differenzbetrag in Höhe von 1000 EUR vom geforderten Betrag vermute ich mal, dass es sich dabei um Gerichtskosten handelt. Aus was sich der Betrag zusammensetzt, ist im Schreiben nicht aufgeführt.

In diesen Zusammenhang ist auf Blatt 03 unter „Berechnung der Beträge a)“ im Schreiben aufgeführt, das ich Anfragen wegen der Berechnung der Kosten an die im Briefkopf genannte Staatsanwaltschaft richten soll.

Auf Blatt 03 unter „Berechnung der Beträge b)“ steht, dass mir das Recht zusteht, gegen die Berechnung der Gerichtskosten Erinnerung einlegen zu können.

Ich möchte daher um Übersendung einer diesbezüglichen Kostenaufstellung bitten, aus der für mich die Höhe der berechneten Einzelposten ersichtlich ist. Wie soll ich ansonsten entscheiden können, ob es überhaupt Unstimmigkeiten gibt, um dagegen Erinnerung einzulegen ?

Das Schreiben wird auf Blatt 01 als Mahnung bezeichnet, gleichzeitig ist eine Rechnungsnummer aufgeführt. Weiter unten auf Blatt 01 Hinweise, die sich auf eine mögliche Zahlungsunfähigkeit beziehen. Darin ist von fristgemäßer Zahlung die Rede, obwohl im gesamten Schreiben keine Fristen aufgeführt sind.

Obwohl es vorkommen kann, dass mal ein Schreiben verloren geht, denke ich nicht, bereits eine Kostenaufstellung oder Rechnung in der Sache erhalten zu haben, evtl. mit der Mitteilung einer Frist. Was ist also unter fristgemäßer Zahlung zu verstehen ?

Folgende Ausführungen kann ich nur auf den Anteil in der Forderung, der mir bekannten Geldstrafe beziehen, da ich die Zusammensetzung des Differenzbetrages aus der Forderung nicht kenne.

Wie auf Blatt 01 ihres Schreibens aufgeführt, besteht evtl. die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Wie schon aus der Höhe der Tagessätze vermutet werden kann, ist mein regelmäßiges Einkommen nicht all zu hoch, eine Zahlung in einen Betrag nicht möglich.

Das Gericht ging lt. Urteil bei der Berechnung von einen durchschnittlichen realen Nettoeinkommen von 1200 EUR mtl. aus. Tatsächlich war und ist dieses Einkommen jedoch zu keinen Zeitpunkt vorhanden.
Nach meiner Jahresabrechnung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2011 betrug das durchschnittliche Nettogehalt in diesen Jahr ca. 1080 EUR mtl. Die nächste Stufensteigerung steht erst im Jahr 2013 an. An das Landratsamt werden davon mtl. 200 EUR Kindesunterhalt überwiesen. Die mtl. Miete beträgt 370 EUR warm.

Als Anlage 1 übersende ich eine aktuelle Lohnabrechnung für März 2012.
Als Anlage 2 übersende ich eine Kopie der Jahreswerte für 2011, der Auszahlungsbetrag für dieses Jahr war 12985,71 EUR, geteilt durch 12 Monate macht pro Monat 1082 EUR.
Als Anlage 3 Kopie Kontoauszug mit letzten Überweisungen Miete 370 EUR, Unterhalt 200 EUR, Gehalt März.
Die Abschlagszahlungen für Strom betragen mtl. 22 EUR.

Bitte um Benachrichtigung, falls sie mtl. Einzelabrechnung für die Lohnabrechnungen benötigen.
Bitte teilen sie mir mit, falls evtl. ein gesonderter Antrag auf Ratenzahlung nötig ist.



freundliche Grüße


3 Anlagen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechnung von Staatsanwaltschaft nach Revisionsverwerfung Unterhaltspflichtverletzung - von holterdipolter - 22-03-2012, 22:53

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung p__ 20 27.238 15-10-2013, 20:22
Letzter Beitrag: raid
  Berufung der Staatsanwaltschaft nach Freispruch Tigerfisch 2 3.297 01-07-2013, 14:48
Letzter Beitrag: p__
  Beratungskosten / Rechnung RA Rockwurst 5 6.747 03-02-2013, 10:04
Letzter Beitrag: karlma
  Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ? Nappo 8 8.027 12-01-2012, 08:52
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste