10-03-2012, 10:27
hi beppo,
auch meiner rechtsauffassung nach ist es so, dass sagen wir mal der unterhalt gerechtfertigt ist nur ein "gläubiger/schuldner" verhältnis zwischen mir und meinem sohn besteht. mit volljährigkeit müsste er nun ein mandat einem anwalt übergeben der als juristische person mir gegenüber diese forderung rechtlich begründet fordern kann. und selbst dieser anwalt müsste am ende den klageweg bestreiten wenn ich nicht zahle, er könnte mich weder pfänden noch sonstwas.
das JA ist aber bei einem volljährigen kein mandatsträger. denn auch das umgangsrecht spielt keine rolle mehr da mit volljährigkeit das sorgerecht beendet ist - kein sorgerecht, kein umgangsrecht.
ausser ich hab echt was überlesen - kann durchaus sein bei dem was ich alles gelesen hab die letzten monate....
inverzugsetzen kann mich aktuell normalerweise nur mein sohn da nur ihm gegenüber wenn überhaupt eine schuld besteht.
auch meiner rechtsauffassung nach ist es so, dass sagen wir mal der unterhalt gerechtfertigt ist nur ein "gläubiger/schuldner" verhältnis zwischen mir und meinem sohn besteht. mit volljährigkeit müsste er nun ein mandat einem anwalt übergeben der als juristische person mir gegenüber diese forderung rechtlich begründet fordern kann. und selbst dieser anwalt müsste am ende den klageweg bestreiten wenn ich nicht zahle, er könnte mich weder pfänden noch sonstwas.
das JA ist aber bei einem volljährigen kein mandatsträger. denn auch das umgangsrecht spielt keine rolle mehr da mit volljährigkeit das sorgerecht beendet ist - kein sorgerecht, kein umgangsrecht.
ausser ich hab echt was überlesen - kann durchaus sein bei dem was ich alles gelesen hab die letzten monate....
inverzugsetzen kann mich aktuell normalerweise nur mein sohn da nur ihm gegenüber wenn überhaupt eine schuld besteht.