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nochmals Lohnauskunft geben oder nicht?
#7
Seid Ihr schon vor Gericht miteinander gewesen? Der Richter fordert sowieso Einkommensnachweise nach Gusto, Lust und Laune. Da hilft kein Verzögern und Taktieren. Es gilt ja ohnehin der Grundsatz, dass kein Partner finanziell schlechter gestellt sein darf in der Trennungsphase als während der Ehe- denn die Ehe ist ja noch nicht geschieden und besteht demzufolge ja noch fort.
Wenn der Ehevertrag deine EX benachteiligt, kannst du dir das Papier wahrscheinlich an die Klowand tackern. Und zudem können nicht zwei Parteien (also du und deine Ex) einen Vetrag zu Lasten Dritter (Jobcenter, ARGE usw) schließen. Will heißen: wenn deine Ex keinen Bock darauf hat, selbst für sich zu sorgen, dann zahlt ihr auch kein Arbeits- oder Sozialamt etwas, wenn deine Ex aufgrund der Bestimmungen des Ehevertrages bedürftig wird und staatliche Transferleistungen zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen muß.
Bei mir war es so: per einstweiliger Verfügung zu einem Trennungsunterhalt von 300.- Euro monatlich verpflichtet, hat der Richter anderthalb Jahre später gemeint, der Exe einen Betrag von 1.200.- Euro zugestehen zu wollen. Unbefristet bis ans Lebensende, versteht sich.

Wenn du bislang mit 250.- Euro davon gekommen bist, heißt das nnicht viel. Kann morgen alles anders sein.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: nochmals Lohnauskunft geben oder nicht? - von blue - 23-02-2012, 20:31
RE: nochmals Lohnauskunft geben oder nicht? - von blue - 23-02-2012, 21:54
RE: nochmals Lohnauskunft geben oder nicht? - von blue - 23-02-2012, 23:05
RE: nochmals Lohnauskunft geben oder nicht? - von Austriake - 24-02-2012, 10:38
RE: nochmals Lohnauskunft geben oder nicht? - von blue - 24-02-2012, 23:52
RE: nochmals Lohnauskunft geben oder nicht? - von blue - 25-02-2012, 20:57

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