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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#1
Nun, ich denke, die schießen sich selbst ins Knie.

Wenn ich den Thread von @sorglos richtig verstehe, brauch ich als Geringverdiener doch nur den gewünschten Unterhalt titulieren zu lassen, marschier mit dem Titel zum Jobcenter und beantrage nach § 21 Abs. 7 SGB II Kostenübernahme durch das Jobcenter.

Dann schiebe ich noch die Übernahme der Umgangskosten nach § 11b Abs. 6 SGB II hinterher und ich bin als geringverdienender Unterhaltspflichtiger relativ fein raus.

So einfach hätte ich es zu meiner Zeit auch gerne gehabt.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Camper1955 - 20-02-2012, 18:43
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19

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