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§ 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht
#2
Sorry, aber in Deinem Link wird von einem § 170b StGB gesprochen

Diesen Paragraphen gibt es aber in Deutschland nicht.

Der Link verweisst auch auf die Länderkennung ch, also Schweiz.

Kann es sein, dass Du hier irgend etwas durcheinander würfelst?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: § 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht - von Camper1955 - 17-02-2012, 10:41

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